Meine Lebensgeschichte
AGB
§ 1 Leistungsbeschreibung
Das Leistungsspektrum von Alfred Franz Dworak
umfasst folgende Bereiche:
º Lektorats- und Korrekturarbeiten von Texten oder
Dokumenten (nach der Neuen Deutschen Rechtschreibung).
º Schreiben und Erstellen von Biografien: Die
Lebensgeschichte des Kunden wird mit einem Diktiergerät
aufgenommen und danach in die Textverarbeitung des Computers
übertragen. Dies dient als Basis für den ersten
Entwurf der Biografie. Nach Durchsicht und eventueller
Nachbesserung des Kunden erfolgt das eigentliche Schreiben,
incl. historischer Ereignisse und Einbringen von privaten
Bildern, im Zusammenwirken mit dem Kunden. Der aus-
zuwählende Buchdruck (Einband, Layout, Format,
Papiersorte) wird besprochen. Nach Abnahme durch den Kunden
ist die Biografie druckreif.
§ 2 Geltungsbereich
Allen Angeboten und Leistungen von Alfred
Franz Dworak liegen diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu Grunde. Zusätzliche oder
abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
§ 3 Vertragsabschluss
Die Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag
kommt nach schriftlicher Bestätigung zustande. Dem
Kunden werden die AGB zur Einsicht vorgelegt. Ein
Kostenvoranschlag kann aufgrund der Stundensatzregelung nur
einen ungefähren Wert der Stundenanzahl
enthalten. Bei größeren Projekten wird um
Vorkasse gebeten.
§ 4 Zahlungsbedingungen und Preise.
º Für die Lektoratsarbeiten wird
für Firmen ein Stundensatz von EUR 47,- (incl. MwSt.)
berechnet. Für das Korrekturlesen wird für Firmen
ein Stundensatz von EUR 32,- (incl. MwSt.) berechnet.
Lektoratsarbeiten werden für Privatpersonen u. Autoren
mit 2,99 € (incl. MwSt.) pro Normseite (DIN) berechnet,
Korrekturarbeiten für Privatpersoen u. Autoren mit 1,99
€ (incl. MwSt.) pro Normseite (DIN). Sind keine
Zahlungsbedingungen getroffen, ist der vereinbarte Preis zu
100% sofort nach Übergabe der aufgetragenen Leistung zu
zahlen.
º Das Basishonorar für das
Erstellen einer kompletten Biografie (ab 70 Seiten
Buchumfang) einschließlich 5 Soft- coveremplare (oder
3 Hardcoverexemplare) des gedruckten Werkes beträgt
unabhängig vom Seitenumfang 1.499 EUR (incl. 7% MwSt.).
Die Kosten pro Buchseite belaufen sich auf 40 EUR (incl. 7%
MwSt.).
º Das Basishonorar für das Erstellen einer Teilbiografie (bis 50 Seiten Buchumfang) einschließlich 3 Softcoverexemplare des gedruckten Werks beträgt unabhängig vom Seitenumfang 799 EUR (incl. 7% MwSt.). Die Kosten pro Buchseite belaufen sich auf 40 EUR (incl. 7% MwSt.).
Bezüglich der Biografien und/ oder
Teilbiografien ist die Hälfte des Basishonorars
spätestens 1 Woche nach erfolgter Aufnahme mit
Diktiergerät vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu
überweisen. Abschlagszahlungen in Höhe von je 980
EUR erfolgen nach der Erstellung von je 20 Manuskriptseiten
(entsprechend Größe der angedachten Buchseiten).
Die zweite Hälfte des Basishonorars wird mit
Fertigstellung des Buches überwiesen.
Bei schon vorliegenden Eigenleistungen des
Auftraggebers kann eine Reduzierung des Basishonorars
vereinbart werden. Die Kosten für die Buchseiten
bleiben davon unberührt.
Ergeht ein Auftrag, ein Manuskript zu
lektorieren und in Buchform zu bringen, wird nach
Stundensatz Lektoratsarbeiten abgerechnet.
§ 5 Änderungsvorbehalt
In der künstlerischen Gestaltung sowie
dem Schreiben der Biografien ist der Auftragnehmer frei,
wobei hier die aufgenommenen Dateien des Diktiergeräts
stets als Grundlage für den geistigen Inhalt dienen
sollen.
§ 6 Rücktritt des Auftragnehmers
Neben dem bereits angeführten Recht auf Rücktritt wegen mangelnder Sicherstellung der Zahlung (§ 4), ist der Auftragnehmer in folgendem Fall zum Rücktritt berechtigt:
- Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, sodass eine erfolgreiche Umsetzung des Vertrages nicht möglich ist.
Grundsätzlich hat der Auftraggeber im
Falle eines berechtigten Rücktritts keinen Anspruch auf
Schadenersatz. Dieser kann nur bei grobem Verschulden des
Auftragnehmers verlangt werden.
§ 7 Rücktritt des Auftraggebers
Bis zum Vortag der ersten Aufnahme mit dem
Diktiergerät für die Biografie kann der
Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die
Erklärung bedarf grundsätzlich der Schriftform. In
diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet,
Schadensersatz für die bereits aufgewandte Zeit und
erbrachte Vorleistungen nach Nachweis (Auflistung der
Arbeitszeiten nach Datum und Uhrzeit) zu leisten.
§ 8 Geistiges Eigentum
Konzeptionen, Schreiben, Dokumente,
Biografien, Vorschläge oder auch Auszüge aus
diesen sind und bleiben geistiges Eigentum von Alfred Franz
Dworak. Sie dürfen in keiner Weise ohne schriftliche
Genehmigung vervielfältigt, weitergereicht oder zu
Zwecken des Wettbewerbs verwendet werden. Fotos,
Entwürfe, Prospekte und Bücher unterliegen dem
Urheberschutz. Die Nutzung ist ebenfalls nur nach
schriftlicher Vereinbarung und Zahlung eines Honorars
gestattet.
§ 9 Überlassene Unterlagen
Das vom Auftraggeber überlassene
Material, z. B. Fotos zur Erstellung einer Biografie, bleibt
dessen Eigentum. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die
ihm anvertrauten Unterlagen sowie anvertrautes Material nach
Fertigstellung der Leistung zurückzugeben.
§ 10 Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer pünktlichen und reibungslosen Vertrags-erfüllung, soweit die notwendigen Voraussetzungen vom Auftraggeber (s. § 1 + § 6) ge- schaffen wurden. Haftungsansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, solange nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Wird die Erfüllung des Ver- trages durch höhere Gewalt oder Krankheit beeinflusst oder unmöglich, werden Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Eine Haftung des Auftragsnehmers entfällt, wenn der Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung des Auftraggebers zurück-zuführen ist.
Bezüglich der Biografien verbleibt dem
Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung in einer
vereinbarten Frist. Erst nach der Druckerlaubnis des Kunden
wird die Arbeit in Druck gegeben. Unterlässt der
Auftraggeber das rechtzeitige Beanstanden, haftet dieser
für die entstandenen Kosten.
§ 11 Gerichtsstandklausel
Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien
unterliegen deutschem Recht. Ist der Vertrag in eine
Fremdsprache übersetzt worden, so ist bei
Streitigkeiten ausschließlich der deutsche
Vertragstext maßgebend.
Gerichtsstand ist der Wohnort des Auftragnehmers.
§12 Salvatorische Klausel
Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
AGB aber auch einzelner Vertragspunkte berührt nicht
die Rechtsgültigkeit des Vertrages, sondern zieht eine
Ersetzung der Klauseln durch solche nach sich, die nach dem
geltenden Recht zulässig und dem wirtschaftlichen Sinne
des Vertrages am nächsten sind.
Alfred Franz Dwořak
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