AGB


§ 1 Leistungsbeschreibung

Das Leistungsspektrum von Alfred Franz Dworak umfasst folgende Bereiche:
º Lektorats- und Korrektur­arbeiten von Texten oder Dokumenten (nach der Neuen Deutschen Rechtschreibung).
º Schreiben und Erstellen von Biografien: Die Lebensgeschichte des Kunden wird mit einem Diktiergerät aufgenommen und danach in die Textverarbeitung des Computers übertragen. Dies dient als Basis für den ersten Entwurf der Biografie. Nach Durchsicht und eventueller Nachbesserung des Kunden erfolgt das eigentliche Schreiben, incl. historischer Ereignisse und Einbringen von privaten Bildern, im Zusammenwirken mit dem Kunden. Der aus- zuwählende Buchdruck (Einband, Layout, Format, Papiersorte) wird besprochen. Nach Abnahme durch den Kunden ist die Biografie druckreif.


§ 2 Geltungsbereich

Allen Angeboten und Leistungen von Alfred Franz Dworak liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Vertragsabschluss

Die Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt nach schriftlicher Bestätigung zustande. Dem Kunden werden die AGB zur Einsicht vorgelegt. Ein Kostenvoranschlag kann aufgrund der Stundensatzregelung nur einen  ungefähren Wert der Stundenanzahl enthalten. Bei größeren Projekten wird um Vorkasse gebeten.

§ 4 Zahlungsbedingungen und Preise.

º Für die Lektoratsarbeiten wird für Firmen ein Stundensatz von EUR 47,- (incl. MwSt.) berechnet. Für das Korrekturlesen wird für Firmen ein Stundensatz von EUR 32,- (incl. MwSt.) berechnet. Lektoratsarbeiten werden für Privatpersonen u. Autoren mit 2,99 € (incl. MwSt.) pro Normseite (DIN) berechnet, Korrekturarbeiten für Privatpersoen u. Autoren mit 1,99 € (incl. MwSt.) pro Normseite (DIN). Sind keine Zahlungsbedingungen getroffen, ist der vereinbarte Preis zu 100% sofort nach Übergabe der aufgetragenen Leistung zu zahlen.

º Das Basishonorar für das Erstellen einer kompletten Biografie (ab 70 Seiten Buchumfang) einschließlich 5 Soft- coveremplare (oder 3 Hardcoverexemplare) des gedruckten Werkes beträgt unabhängig vom Seitenumfang 1.499 EUR (incl. 7% MwSt.). Die Kosten pro Buchseite belaufen sich auf 40 EUR (incl. 7% MwSt.).

º Das Basishonorar für das Erstellen einer Teilbiografie (bis 50 Seiten Buchumfang) einschließlich 3 Softcoverexemplare des gedruckten Werks beträgt unabhängig vom Seitenumfang 799 EUR (incl. 7% MwSt.). Die Kosten pro Buchseite belaufen sich auf 40 EUR (incl. 7% MwSt.).

Bezüglich der Biografien und/ oder Teilbiografien ist die Hälfte des Basishonorars spätestens 1 Woche nach erfolgter Aufnahme mit Diktiergerät vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu überweisen. Abschlagszahlungen in Höhe von je 980 EUR erfolgen nach der Erstellung von je 20 Manuskriptseiten (entsprechend Größe der angedachten Buchseiten). Die zweite Hälfte des Basishonorars wird mit Fertigstellung des Buches überwiesen.

Bei schon vorliegenden Eigenleistungen des Auftraggebers kann eine Reduzierung des Basishonorars vereinbart werden. Die Kosten für die Buchseiten bleiben davon unberührt.

Ergeht ein Auftrag, ein Manuskript zu lektorieren und in Buchform zu bringen, wird nach Stundensatz Lektoratsarbeiten abgerechnet.

Skontoabzüge werden generell nicht gewährt. Erfolgen die Zahlungen nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern. Die Höhe des Anspruches wird im Einzelfall berechnet, beläuft sich aber mindestens auf die Summe der aufgewendeten Stunden. Ferner ist der Auftragnehmer im Falle von Zahlungsverzug berechtigt Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu berechnen. Eine Aufrechnung ist nur zulässig mit rechtskräftig gestellten Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Honorarforderungen auf demselben Recht beruhen.

§ 5 Änderungsvorbehalt

In der künstlerischen Gestaltung sowie dem Schreiben der Biografien ist der Auftragnehmer frei, wobei hier die aufgenommenen Dateien des Diktiergeräts stets als Grundlage für den geistigen Inhalt dienen sollen.

§ 6 Rücktritt des Auftragnehmers

Neben dem bereits angeführten Recht auf Rücktritt wegen mangelnder Sicherstellung der Zahlung (§ 4), ist der Auftragnehmer in folgendem Fall zum Rücktritt berechtigt:

-  Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, sodass eine erfolgreiche Umsetzung des Vertrages nicht möglich ist.

Grundsätzlich hat der Auftraggeber im Falle eines berechtigten Rücktritts keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dieser kann nur bei grobem Verschulden des Auftragnehmers verlangt werden.

§ 7 Rücktritt des Auftraggebers

Bis zum Vortag der ersten Aufnahme mit dem Diktiergerät für die Biografie kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung bedarf grundsätzlich der Schriftform. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadensersatz für die bereits aufgewandte Zeit und erbrachte Vorleistungen nach Nachweis (Auflistung der Arbeitszeiten nach Datum und Uhrzeit) zu leisten.

§ 8 Geistiges Eigentum

Konzeptionen, Schreiben, Dokumente, Biografien, Vorschläge oder auch Auszüge aus diesen sind und bleiben geistiges Eigentum von Alfred Franz Dworak. Sie dürfen in keiner Weise ohne schriftliche Genehmigung vervielfältigt, weitergereicht oder zu Zwecken des Wettbewerbs verwendet werden. Fotos, Entwürfe, Prospekte und Bücher unterliegen dem Urheberschutz. Die Nutzung ist ebenfalls nur nach schriftlicher Vereinbarung und Zahlung eines Honorars gestattet.

§ 9 Überlassene Unterlagen

Das vom Auftraggeber überlassene Material, z. B. Fotos zur Erstellung einer Biografie, bleibt dessen Eigentum. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Unterlagen sowie anvertrautes Material nach Fertigstellung der Leistung zurückzugeben.

§ 10 Haftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer pünktlichen und reibungslosen Vertrags-erfüllung, soweit die notwendigen Voraussetzungen vom Auftraggeber (s. § 1 + § 6) ge- schaffen wurden. Haftungsansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, solange nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Wird die Erfüllung des Ver- trages durch höhere Gewalt oder Krankheit beeinflusst oder unmöglich, werden Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Eine Haftung des Auftragsnehmers entfällt, wenn der Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung des Auftraggebers zurück-zuführen ist.

Bezüglich der Biografien verbleibt dem Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung in einer vereinbarten Frist. Erst nach der Druckerlaubnis des Kunden wird die Arbeit in Druck gegeben. Unterlässt der Auftraggeber das rechtzeitige Beanstanden, haftet dieser für die entstandenen Kosten.

§ 11 Gerichtsstandklausel

Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen deutschem Recht. Ist der Vertrag in eine Fremdsprache übersetzt worden, so ist bei Streitigkeiten ausschließlich der deutsche Vertragstext maßgebend.
Gerichtsstand ist der Wohnort des Auftragnehmers.


§12 Salvatorische Klausel
Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB aber auch einzelner Vertragspunkte berührt nicht die Rechtsgültigkeit des Vertrages, sondern zieht eine Ersetzung der Klauseln durch solche nach sich, die nach dem geltenden Recht zulässig und dem wirtschaftlichen Sinne des Vertrages am nächsten sind.

 

Alfred Franz Dwořak

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